Datenschutz
- Allgemein
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
Hierzu werden lediglich Daten erhoben, die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder notwendig sind. Dies sind Name, Anschrift, das Geburtsdatum, Bankverbindung und ggf. email-Adresse.
Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung an den Nordbayrischen Musikbund (NBMB) - nicht zulässig.
Scheidet ein Mitglied aus dem Verein aus, werden die gespeicherten Daten, unabhängig der Gründe, im darauf folgenden Jahr aus dem aktuellen Datenbestand gelöscht.
Die abgelaufenen Jahre werden archiviert (nicht öffentlich). - Zustimmung zur Datenerhebung und -pflege
Eine Erlaubnis zum Erheben und Verarbeiten ist nicht erforderlich, da die Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen.
Die vertragliche Beziehung ist die Mitgliedschaft. - Datenerhebung und -pflege
Mit der Erhebung und Pflege der von dem Verein benötigten Mitgliederdaten, ist der/die Vereinsschriftführer/-in beauftragt.
Zum Zwecke der Abwicklung bezüglich der Vereinsbeiträge, hat der/die Kassierer/-in ebenfalls Zugang zu den erhobenen Daten und schreibende Rechte.
Zusätzlich hat der übrige Vorstand lesenden Zugang. - Datenschutzbeauftragter
Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz muss der geschäftsführende Vorstand keinen Datenschutzbeauftragten stellen, da weniger als 10 Personen für die Datenerfassung zuständig sind. - Datengeheimnis
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen und mit Zugang zu den Vereinsdaten, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen der Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. Hierzu werden die entsprechenden Personen, welche mit der Datenverarbeitung befasst sind und die Personen mit lesender Berechtigung, auf das Datengeheimnis verpflichtet. Dazu dient der Vordruck „Verpflichtung auf das Datengeheimnis“ welcher per Unterschrift bestätigt wird. - Daten Dritter
Nutzung von Daten Dritter, etwa von Lieferanten, Besuchern oder Aushilfsspielern anderer Vereine, dürfen gespeichertund genutzt werden, wenn dies für die Begründung oder Durchführung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses (Vertrag) mit diesen Personen erforderlich ist oder der Verein ein berechtigtes Interesse daran hat und nicht erkennbar ist, dass dem schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegenstehen.
Diese Daten dürfen grundsätzlich nur zu dem Zweck verwendet werden, zu dem sie der Verein erhoben oder erhalten hat. - Veröffentlichung von Bilder
Bei aktiven Mitgliedern gilt die Zustimmung zur Veröffentlichung von Bilder (ggf. mit zugehörigem Vornamen) auf der vereinseigenen Homepage und in dem vom Verein geführten Facebook-Account schon alleine dadurch gegeben, als dass diese sich zur Bildherstellung bereit erklärt haben und sich ablichten ließen.
Nur ein nachträglicher, schriftlicher Widerspruch steht dagegen. Im Schüler- und Jugendbereich (Aktive unter 16 Jahre) muss eine Einwilligungserklärungen von mindestens einem Elternteil in schriftlicher Form vorliegen.
Alle anderen abgelichteten und veröffentlichten Personen werden nach rechtlichen Vorgaben behandelt. Zudem werden bei jedem öffentlichen Auftritt die Gäste einmal öffentlich befragt, wer gegen eine Ablichtung und anschließender Veröffentlichung ist. Sollten dennoch Personen, trotz eingehaltener rechtlicher Vorgaben, nachträglich den Wunsch äußern, dass ein Bild mit ihrer Person entfernt werden soll, wird dies umgehend geschehen.